Windkraft? Nein, Danke!
Denn unsere Gesundheit ist die rote Linie!
Ein Gastbeitrag von Matthias Stefaniak
Einleitung
In den letzten Jahrzehnten sind unzählige Windenergieanlagen in Deutschland installiert worden. Unabhängig von dem Fakt, dass diese nicht grundlastfähig sind, also bei Bedarf jederzeit Energie liefern können, gibt es eine viel größere Gefahr für unsere Gesundheit. Damit die Anlagen mindestens 25 Jahre in allen Klimazonen in Betrieb sein können, kommen spezielle Substanzen zum Einsatz, die z. B. das Anhaften von Wassertropfen verhindern, um einer Eisbildung an den Rotorflächen entgegenzuwirken, die UV-Beständigkeit gewährleisten oder um die Leichtbauweise überhaupt erst zu ermöglichen.
Bestandteile von Rotorblättern und warum diese krank machen
Rotorblätter bestehen typischerweise aus Glasfasern, Kohlefasern, Epoxidharzen, Polyurethan-Beschichtungen und Additiven wie Bisphenol A oder Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) für witterungsbeständige Beschichtungen.
Der Abriebprozess wird durch hohe Rotationsgeschwindigkeiten (bis zu 300 km/h an den Flügelspitzen), Regen, Hagel und UV-Strahlung hervorgerufen. Dies führt zur Freisetzung von Mikroplastikpartikeln, Chemikalien und Glas-/Kohlenstofffasern.
Die freigesetzten Stoffe sind eine unmittelbare Umwelt- und Gesundheitsgefahr und verseuchen Boden, Wasser und Luft. Sie gelangen in die Nahrungskette, z. B. über das Grundwasser, Pflanzen oder Tiere wie Wildschweine und Rehe.
Diese Stoffe sind potenziell gesundheitsschädlich!

Oft wird entgegengehalten, dass die Substanzen nur im Produktionsprozess schädlich sind und nach dem Aushärten ungefährlich wären. Dies stimmt aber nicht, da z. B. der Vernetzungsgrad nicht 100% beträgt und zusätzlich durch die Wirkung von UV-Strahlung, Ozon und korrosiven Prozessen diese Stoffe doch wieder in die Umwelt gelangen. Dass diese Stoffe in die Umwelt gelangen, ist unstrittig. Was strittig ist, sind die Mengen und deren Wirkung auf Mensch und Natur. Glaubt man der Windkraftlobby, sind dies wenige Gramm pro Anlage und Jahr. Im Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags:
wird ein maximaler Materialabtrag von 1395 Tonnen pro Jahr für rund 31.000 Windkraftanlagen geschätzt. 1.395.000kg / 31.000 Anlagen ergibt rund 45 kg pro Anlage!
Bilder sagen mehr als 1000 Worte:

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=o0pCUf6a-vo
Für alle die nun entgegenhalten, dass dies ein extremes Beispiel ist: hier ein Bild des Flügels der schon vorhandenen Anlagen in Knautnaundorf:


Nimmt man nun die 45 kg und multipliziert diese mit der Anzahl der Anlagen in unmittelbarer Nähe von Knautnaundorf (7) und Jahre (20) ergibt sich eine Belastung von 6.300 kg, die sich auf den Feldern, in unseren Gärten, in unseren Lungen, Lebern etc. abgesetzt haben, bzw. langsam in Richtung Grundwasser sickern. Krebserzeugende, entzündungsfördernde, gesundheitsschädliche Substanzen!
Und damit nicht genug: es sollen weitere 15 Anlagen errichtet werden, die aufgrund ihrer Größe (234m) und Laufzeit ~90kg 5 Stück 25 Jahre = 33.750 kg Sondermüll freisetzen werden.
Eine Abschätzung dazu, was das für unsere Gärten bedeutet: wenn sich die Stäube in einem Radius von 2km um die Anlagen absetzen ergibt dies ~ 2,7 Gramm pro Quadratmeter.
Ja, Pestizide und Insektizide sind ebenfalls gesundheitsschädlich und ja, der Straßenverkehr verursacht ebenfalls starke Einträge von PFAS. Der Mensch kann je nach Gesundheitszustand ein Gewisses Maß an Giftstoffen tolerieren. Jede weitere Quelle führt aber zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Gesundheit und gerade bei krebserregenden Stoffen gilt die Prämisse, die Exposition um jeden Preis zu vermeiden! Landwirte minimieren die Menge an Sprühstoffen schon aus Kostensicht und Abrieb auf der Straße bleibt auch dort, bzw. wird bei Regen in die Kanalisation gespült und in entsprechenden Anlagen (hoffentlich) gereinigt.
Wir fordern einen sofortigen Baustopp
Aus unserer Sicht, handelt es sich hier um einen groben Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz, der aufgrund der Einflussnahme der Windkraftlobby auf Legislativem Exekutive und sogar Judikative überhaupt erst ermöglicht wird. Anders sind entsprechende Gesetze und Gerichtsurteile zur Duldung kaum erklärbar.
Der Abrieb von Windradflügeln setzt gefährliche Stoffe wie PFAS und Mikroplastik frei, welche die Luft, Böden und Gewässer verschmutzen, was gegen die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Vermeidung und Bekämpfung von Umweltbelastungen verstößt.
Es besteht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben durch PFAS-Belastung. Die in Wildschweinlebern nachgewiesene massive Überschreitung des EU-Grenzwerts für PFAS (bis zu 738 µg/kg bei einem Grenzwert von 50 µg/kg) zeigt eine akute Gefahr für Leib und Leben, da diese Stoffe krebserregend, lebertoxisch und hormonstörend wirken. Hier der offizielle Untersuchungsbericht des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz 5. August 2024:
Einwände, dass die Wildschweine aus Teflonpfannen gegessen oder Plastiktüten verschluckt haben klingen nicht nur lächerlich, sie sind es auch. Viel realistischer ist es, dass sich die Wildschweine auf den Feldern ernähren, also sowohl Pflanzen/ Knollen / Insektenlarven essen und aus Pfützen trinken. Der Elefant steht schon lange im Raum!
Es besteht eine langfristige Bedrohung für Leib und Leben. Die Anreicherung von Schadstoffen in der Nahrungskette (z. B. über Trinkwasser, Ackerbau und Wild) stellt eine anhaltende Gefahr dar, die durch strengere Anwendung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verhindert werden muss!
Enteignung der Grundstückseigentümer
Durch die hohen Belastungen mit PFAS auf den Feldern drohen den Bauern faktische Enteignungen, da die Ernten in Sondermüllverbrennungsanlagen entsorgt werden müssen und danach ein Anbauverbot festgelegt wird. Es werden immer mehr Berichte bekannt, bei denen Bauern nicht nur nach Bränden von Windenergieanlagen mit einem Anbauverbot belegt werden wie z.B. hier in Alfstedt:

Natürlich sind auch unsere Gärten davon betroffen! Sobald eine Kontrolle durchgeführt wird und die hohen Kontaminationsbelastungen nachgewiesen werden, drohen Anbauverbote.
Es ist durchaus denkbar, dass auch Anwohner enteignet werden, wegen der Gefahr für Leib und Leben – wir würden erneut umgesiedelt werden. Mindestens haben wir mit einer Minderung unserer Grundstückswerte zu rechnen, sobald die Realität nicht mehr zu verleugnen ist. Wir sind aufs Land gezogen, um unser Obst und Gemüse ohne industrielle Gifte anzubauen und uns so gesünder zu ernähren!
Unser Windpark in der Nahansicht
Manche Befürworter von Windkraftanlagen erkennen hier eine harmonische Kombination von Ackerbau und Energiegewinnung im ländlichen Raum.

So sieht es aus, wenn Schmieröle und andere Betriebsstoffe austreten und sich auf dem Feld verteilen. Auch gut erkennbar sind die Reparaturarbeiten an den Flügelflächen:

Qui Bono – Wem nützt es?
Wie fast immer führt die Methode „Follow the money“ zu den Gründen, warum man eine offensichtlich gesundheitsschädliche, nicht grundlastfähige und hoch subventionierte Technologie zu Lasten der Bürger durchdrückt, anstatt auf betriebsbewährte und vor allem schon installierte Technologien zu setzen. Zumal kranke Bürger auch gute Kunden für den Pharmasektor sind, womit sich der Kreis schließt.
Mir liegen leider keine konkreten Zahlen vor, aber in der Literatur findet man einen Gesamtpreis für eine Vestas V136 mit 4,2 MW von ~7,65 Mio Euro. Fett gedruckt der jeweilige Profiteur.
– Hauptkomponenten (Turm, Rotor, Getriebe, Elektronik) à Hersteller
– Fundament & Montage: Betonfundament, Schwertransport, Aufstellung à Logistiker, Baubetriebe
– Planung & Genehmigung: Gutachten, Genehmigungsverfahren à Projektierer
– Netzanschluss: Kabel, Transformator, Anschlussgebühren à Elektrobetriebe
– Erschließung: Zufahrten, Baustelleneinrichtung à Baubetriebe
– Risikoreserven, Versicherungen à Banken, Versicherungen
– Public Relations: sogenannte Öffentlichkeitsarbeit oder Sponsoring, z. B. Spenden an lokale Vereine und Institutionen
Laufende Kosten fallen an für:
– Pacht à Grundstückseigentümer
- Betrieb- und Wartung à Betreiber
- Versicherung
Eine solche Anlage erzeugt bei 8 m/s durchschnittlicher Windgeschwindigkeit 10.000 bis 12.000 MWh pro Jahr. Real sind es aber signifikant weniger, da die Anlagen nicht durchgehend laufen.
Beispielumsatz:
8 Mio kWh × 0,07 €/kWh = 560.000 €/Jahr
2 % Pacht → 11.200 €/Jahr für den Grundstückseigentümer
Gemeinden/Fiskus: erhalten Gewerbesteuer, Grundsteuer, ggf. Anteile an Netzgebühren oder Konzessionsabgaben.
Ein Teil fließt über das EEErtrBetG §6 an die Gemeinde zurück, in dem Fall Leipzig.
Nicht zu vergessen der CO₂-Emissionszertifikatehandel, mit dem man sich wie im Mittelalter per Ablasshandel freikaufen kann und so seinen ESG-Scoring verbessern kann.
Leider gibt es in Deutschland kein Transparenzgesetz wie in den USA, das z. B. Bundestagsabgeordnete dazu zwingt, zu veröffentlichen, welche Vorteile sie von der Zustimmung zu dem Gesetzeskatalog im Rahmen der „Energiewende“ haben. Den Verlust eines vorderen Listenplatzes, der die lebenslange Vollversorgung auf Steuerzahlerkosten sichert, will aber sicher niemand riskieren, weshalb man bei den Abstimmungen die entsprechende Disziplin an den Tag legt.
Wer zahlt?
- die Stromkunden direkt über den Strompreis und indirekt über die Bezuschussung aus Steuern
- die Anwohner, deren Kinder und Enkel mit ihrer Gesundheit
- der Verpächter oder seine Erben für die Wertminderung durch Stilllegung der Ackerflächen und die Entfernung der Altanlagen für den Fall, dass der Betreiber zum Erfüllungszeitpunkt in 25 Jahren nicht mehr eintreten kann, denn Eigentum verpflichtet!
- die Gesellschaft durch die Abwanderung von Industrie, die nicht an einem Standort mit unsicherer Energieversorgung mit Flatterstrom investieren will
Fazit
Stoppt die Windrad-Gefahr!
Schützt unsere Luft,
Schützt unseren Boden,
Schützt unser Grundwasser,
schützt uns alle!
Für ein lebenswertes Knautnaundorf!
Unser Beitrag ist das Lied „Lebenswertes Knautnaundorf“, dass ihr hier kostenlos herunterladen könnt:
https://drive.google.com/file/d/1__Wf8gYFby5NAwnE4mtWcwgQ1CnqsPWb/view?usp=sharing
Die allgemeine Variante „Windkraft – Nein Danke!“ findet ihr hier:
https://drive.google.com/file/d/1YLj3jI3R-4G_h43PsFUwr2KAFs3BFSFl/view?usp=sharing
„Windkraft-Wahnsinn“ beleuchtet den finanziellen Aspekt:
https://drive.google.com/file/d/1ztT72mU_L1NnBfQyCHvrf-9zOt7rCfqa/view?usp=sharing

PS: Ein Auszug aus dem Grundgesetz, Art. 20:
… (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Demos=Volk; Demokratie = Herrschaft des Volkes. Nicht Herrschaft der Volksvertreter, die offensichtlich mit „Unsere Demokratie“ gemeint und durch ein Agieren gegen die Interessen der Mehrheit geprägt ist.
Gewählte Volksvertreter haben die Aufgabe, die Interessen des Demos zu erfassen, zu bündeln und diese an geeigneter Stelle zu vertreten.
Das Gegenteil ist der Korporatismus, in dem sich Unternehmen über Lobbyismus Zugang zur Legislative und Exekutive beschaffen, um ihre Gewinnerzielungsabsicht auch gegen die Interessen des Souveräns durchzusetzen.
Deshalb fordern wir eine Volksabstimmung. Warum ein gewähltes Gremium überhaupt darüber entscheiden muss, ob es eine Volksabstimmung oder Bürgerbegehren zulässt, ist nicht nachvollziehbar.
Vielleicht hatten die Urväter des Grundgesetzes auch deshalb einen vierten Punkt eingeführt:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Deshalb fordern wir direkte Demokratie!
